St. Nicolai-Stiftung Cadenberge-Wingst

Die kirchliche und diakonische Arbeit in unserer Kirchengemeinde ist vielfältig und lebt durch das Engagement vieler Gemeindemitglieder. Um diese Vielfalt in unserer Gemeinde zu erhalten und langfristig zu stärken, bedarf es aber auch finanzieller Mittel - und die werden immer knapper ...

Aus diesem Grund hat der Kirchenvorstand unserer Gemeinde im November 2008 die „St. Nicolai-Stiftung Cadenberge-Wingst“ gegründet. Die Idee zur Gründung einer Stiftung basiert auf der Arbeit des Gemeinde-Entwicklungs-Teams (GET) in den Jahren 2004-2006.


Das Ziel der Stiftung ist und bleibt die Förderung der kirchlichen und diakonischen Arbeit in unserer Kirchengemeinde. Insbesondere der Erhalt der kirchlichen Gebäude sowie die Unterstützung von besonderen Maßnahmen der kirchlichen und diakonischen Arbeit (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Kirchenmusik).

Die Arbeit der Stiftung ist langfristig ausgerichtet! Die Stiftung kann für Ihre Arbeit nur die Erträge, das heißt die Zinsen Ihres Stiftungsvermögens verwenden. Das Vermögen der Stiftung bleibt dadurch unangetastet. Das heißt, dass Zustiftungen von Gemeindemitgliedern an die Stiftung im Wert erhalten bleiben und langfristig wirken können.

Die St. Nicolai-Stiftung gibt Ihnen damit die Möglichkeit, durch einmalige oder wiederkehrende Zuwendungen das Leben in unserer Kirchengemeinde langfristig zu unterstützen.

Aktuell sind der Stiftung bereits über 80.000 Euro zugeflossen und wer - ganz praktisch gedacht - sehen möchte, was die Stiftung gefördert hat, kann sich z.B. die schönen, neuen Paramente im Bugenhagenhaus während eines Gottesdienstes ansehen.


Damit wir in Zukunft immer breiter die Arbeit unserer Kirchengemeinde unterstützen können, wollen wir aktiv werben. Unsere Aufgabe ist es darüber hinaus, über die Verwendung der Erträge aus der Stiftung zu entscheiden und diese Verwendung auch zu kontrollieren. Die Mitglieder des Kuratoriums stehen als Ansprechpartner allen Interessierten zur Verfügung:


   

Die Stiftung verfolgt ausschließlich kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zuwendungen sind somit "steuerlich absetzbar".